Ich habe mal eine Frage: Ist eine Vorsorgevollmacht immer gültig, auch dann wenn jemand, der beispielsweise bereits seit Jahren psychisch krank oder Alkoholiker ist eine Vorsorgevollmacht verfasst, nur um keine gesetzliche Betreuung zu bekommen? Danke im Voraus.
Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Ausstellende (Vollmachtgeber) zum Zeitpunkt der Errichtung auch geschäftsfähig war. In Grenzfällen – was gerade bei Demenzerkrankten immer wieder vorkommt – sollte man zur Sicherheit die notariell beurkundete Form der Vorsorgevollmacht wählen und ein ärztliches Attest beifügen. Ansonsten könnte die Vollmacht später immer wieder angezweifelt werden und sogar eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.
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